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Berufliche Vorsorge
Familienfremde Angestellte* in der Landwirtschaft und im Gemüsebau können gemäss den Bestimmungen des BVG in der beruflichen Vorsorge (Säule 2a) der Agrisano Pencas versichert werden.
Alle familienfremden Arbeitnehmenden sind ab einer gesetzlich vorgegebenen Lohnhöhe obligatorisch gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) einer Pensionskasse anzuschliessen. Damit wird die 2. Säule des in Art. 111 der Bundesverfassung verankerten Drei-Säulen-Prinzips verwirklicht.
Unsere Versicherungsberatungsstellen unterstützen Sie gerne beim Aufbau einer bedarfsgerechten beruflichen Vorsorge für Ihre Angestellten.
* Geschwister, Onkel, Tanten | Schwiegersöhne und -Töchter, die den Hof nicht übernehmen werden | alle übrigen nicht blutsverwandten Angestellten
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Kontakt
Agrisano Pencas
Laurstrasse 10
5201 Brugg
Tel. 056 461 78 11
Fax 056 461 71 01
E-Mail: pencas@agrisano.ch