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Krankenpflegeversicherung

Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen müssen grundsätzlich bei einer Schweizer Krankenkasse gemäss KVG versichert sein. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet zu überprüfen, ob die familienfremden Angestellten die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen haben.

Mit der Krankenpflegeversicherung der Agrisano stellt der Arbeitgeber sicher, dass seine ausländischen Angestellten ordnungsgemäss für Heilungs- und Pflegekosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft versichert sind. Als ideale Ergänzung zur Grunddeckung wird die Zusatzversicherung AGRI-spezial automatisch mitversichert.

Nichterwerbstätige Familienangehörige von Angestellten aus dem EU- und EFTA-Raum, die in ihrem Heimatland leben, sind mit wenigen Ausnahmen bei derselben Schweizer Krankenkasse mit zu versichern.

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