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Privathaftpflichtversicherung für ausländische Angestellte

Dank der Zusammenarbeit der Agrisano Stiftung mit der Emmental Versicherung, können landwirtschaftliche Arbeitgeber eine Privathaftpflichtversicherung für ihre ausländischen Angestellten abschliessen.

Der Abschluss bedingt, dass der Angestellte über die Globalversicherung für die Krankenpflege versichert ist und keinen festen Wohnsitz (z. B. Aufenthaltsbewilligungen L, B oder Meldeverfahren) in der Schweiz hat.

Die Versicherungsdeckung beginnt mit dem auf dem Antragsformular eingetragenen Beginndatum, frühestens aber mit dessen Unterzeichnung sowie dem Antritt der Anstellung.

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