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VVG-Teilrevision per 1.1.2022

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) besteht seit mehr als 100 Jahren und gilt insbesondere beim Abschluss einer Zusatzversicherung. Das Gesetz wurde zwar schon einige Mal angepasst, genügt aber nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und betrifft Vertragsabschlüsse ab demselben Datum. Für die Versicherungsnehmer beinhaltet die Teilrevision einige Verbesserungen:

  • Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren: Verträge mit langer Laufzeit können Sie neu auf das Ende des dritten Jahres (mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist) beenden. Die Agrisano Versicherungen AG sieht seit jeher von Verträgen mit einer fixen Laufzeit ab. Für Sie ändert sich also nichts.
  • Kein Kündigungsrecht der Krankenzusatzversicherer im Schadenfall: Das Kündigungsrecht im Schadenfall sowie das neue ordentliche Kündigungsrecht stehen nur Ihnen zu. Die Agrisano Versicherungen AG verzichtet seit Ihrem Bestehen auf eine Kündigung im Schadenfall. Für Sie ändert sich nichts.
  • Einführung eines ausserordentlichen Kündigungsrechts: Aus wichtigem Grund können Sie oder die Agrisano Versicherungen AG den Vertrag jederzeit kündigen. Als wichtiger Grund gilt namentlich eine nicht voraussehbare Änderung der rechtlichen Vorgaben, welche die Erfüllung des Vertrags verunmöglicht.
  • Verlängerung der Verjährungsfrist: Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren neu erst fünf Jahre nach dem Schadenfall. Bisher dauerte die Verjährungsfrist nur zwei Jahre.
  • Neues Widerrufsrecht: Innerhalb einer Bedenkfrist von vierzehn Tagen können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Elektronischer Geschäftsverkehr: Das teilrevidierte VVG schafft die Grundlage für einen erleichterten elektronischen Geschäftsverkehr. Neu können Erklärungen oder Informationen grossmehrheitlich in Textform (wie Mails) erfolgen.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, gelten automatisch die folgenden Bestimmungen des neuen Rechts:

  • Formvorschriften (erleichterter elektronischer Geschäftsverkehr)
  • Ordentliches Kündigungsrecht und ausserordentliches Kündigungsrecht

Weitere Informationen zur VVG-Teilrevision finden Sie beim Schweizerischen Versicherungsverband.