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Agrisano Prevos und Agrisano Pencas

Der Stiftungsrat der Agrisano Prevos wird vom Vorstand des Schweizer Bauernverbandes gewählt. Der Stiftungsrat der Agrisano Pencas setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Erstere werden vom Schweizer Bauernverband gewählt, letztere von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (ABLA). Die Geschäftsleitung wird durch den Stiftungsrat eingesetzt. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der Organe sind in einem Organisationsreglement geregelt. Die Geschäftsstelle wird in der Überwachung und Aufrechterhaltung des internen Kontrollsystems (IKS) durch den vom Stiftungsrat ernannten IKS-Ausschuss unterstützt. Der Experte für berufliche Vorsorge prüft, ob die Agrisano Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Revisionsstelle nimmt eine jährliche Überprüfung der Tätigkeit vor. Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

► Wahrnehmung der Aktionärssrechte