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Umweltabgaben – der Abzug auf der Prämienrechnung

Auch 2024 wird die Schweizer Bevölkerung Geld aus den Erträgen der Umweltabgaben erhalten: pro Kopf sind das 64.20 Franken. 

Für die Verteilung der Umweltabgaben sorgt das Bundesamt für Umwelt via Krankenversicherer. Damit wird sichergestellt, dass alle Einwohner von der Rückverteilung profitieren, denn die Grundversicherung ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz obligatorisch.

Ein Teil des Geldes stammt aus der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas, die einen bedeutenden Teil der klimaschädigenden CO2-Emissionen in der Schweiz verursachen. Der andere Teil basiert auf der VOC-Abgabe. Die flüchtigen organischen Kohlenstoffe (Lösungsmittel) werden zum Beispiel für die Reinigung von Metallen oder in Farben und Lacken eingesetzt. Sie sind mitverantwortlich für die hohen Ozonwerte im Sommer. Diese beiden Lenkungsabgaben sind marktwirtschaftliche Instrumente zur Umsetzung der Umweltpolitik. Indem der Bund Abgaben auf umweltbelastende Stoffe erhebt, schafft er einen Anreiz, sparsamer damit umzugehen. Wer wenig solche Stoffe verbraucht, erhält unter dem Strich mehr zurück, als er an Abgaben bezahlt hat – und schont erst noch die Umwelt. 

Die VOC-Abgabe wird vollumfänglich an die Bevölkerung verteilt, die CO2-Abgabe sowohl an die Bevölkerung als auch an die Wirtschaft. Ein weiterer Teil der CO2-Abgabe wird dafür eingesetzt, dass Gebäude klimafreundlicher werden (Gebäudeprogramm) und nachhaltige Technologien unterstützt werden können (Technologiefonds). 

Auch die Agrisano wird ihren Versicherten den Betrag von 64.20 Franken auf der Prämienrechnung 2024 für die obligatorische Krankenpflegeversicherung in Abzug bringen. Die Rückerstattung erfolgt pro rata, das heisst, gemäss der gewünschten Zahlungsart.

Peter Fluder
Leiter Kommunikation und Zentrale Dienste
Agrisano