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Die Arbeitgeber sind gemäss kantonalem landwirtschaftlichen Normalarbeitsvertrag dazu verpflichtet, für ihre familienfremden Angestellten eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Die Krankentaggeldversicherung der Agrisano versichert bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach der vereinbarten Wartefrist ein Krankentaggeld in der Höhe von 80 Prozent des Bruttolohns während maximal 730 Tagen.

Die Hälfte der Prämie für die Krankentaggeldversicherung kann dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen werden.

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