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Prävention und soziale Sicherheit

Unser Engagement für die Landwirtschaft

Die Agrisano Stiftung, zu hundert Prozent Eigentümerin der Agrisano Krankenkasse AG und der Agrisano Versicherungen AG, richtet sich konsequent auf die Bedürfnisse und Interessen der landwirtschaftlichen Bevölkerung aus. Die Kernaufgaben der Stiftung, die einen gemeinnützigen Charakter hat, sind die Förderung des Versicherungsschutzes, der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsvorsorge und der Schadensverhütung in der Landwirtschaft. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wurden mehrere soziale Fonds eingerichtet.

Betriebs- und Familienunterstützung

Bei einem Unfall oder einer Krankheit sollte der Betrieb wie auch die Familienbetreuung möglichst normal weiterlaufen. Dazu benötigt man oftmals eine Ersatzkraft, die zu finden und zu finanzieren ist. In den meisten Kantonen gibt es dafür landwirtschaftliche Betriebshelfer- und Familienhilfeorganisationen, die rasch fachlich ausgewiesene landwirtschaftliche Betriebs- und Familienhilfen vermitteln.

Agrisano-Versicherte werden durch eine Kostenbeteiligung für Betriebs- und Familienhelfer unterstützt. Diese Beteiligung beträgt bis zu CHF 100.- pro Tag für maximal 30 Tage innert 365 Tagen. Dadurch werden zudem die sehr sinnvollen Betriebs- und Familienhelferdienste gestützt.

Voraussetzungen

  • Abschluss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei der Agrisano Krankenkasse AG
  • Abschluss einer Taggeldversicherung (AGRI-revenu oder AGRI-ktlw) von mind. CHF 75.-
  • Anstellung einer Arbeitskraft durch eine anerkannte landwirtschaftliche Betriebshelfer- oder Haushaltshilfe-Organisation

Wir investieren ins Wohl der Bauernfamilien

Durch Prävention werden Unfälle und Krankheiten und damit grosses Leid verhindert. Die Agrisano unterstützt deshalb die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) jedes Jahr mit einem bedeutenden finanziellen Beitrag.

agriTOP: Die Agrisano unterstützt Bauern, die in ihrem Betrieb agriTOP umsetzen, damit das Unfall- und Berufskrankheitsrisiko reduziert werden kann. Dabei handelt es sich um die Branchenlösung des Schweizer Bauernverbandes zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften über die Arbeitssicherheit und die Gesundheitsvorsorge, die für alle Betriebe mit Angestellten gelten. Landwirte, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei der Agrisano abgeschlossen haben, erhalten bei ihrer Anmeldung zu agriTOP eine Ermässigung von CHF 50 und beim Besuch des Kurses einen Warengutschein von CHF 50 für Sicherheitsprodukte der BUL.

Sicherheits-Check: Mit einem Sicherheits-Check der BUL werden auf einem Hof Gefahrenquellen eruiert und Sicherheitsmassnahmen vorgeschlagen. Agrisano-Versicherte, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen haben und bei SchuB, Agriviva, der Stallvisite, Schlaf im Stroh oder beim 1.-August-Brunch mitwirken, erhalten für diesen Check eine Kostenbeteiligung von CHF 300 ausbezahlt. Eine Kopie der BUL-Rechnung ist mit entsprechendem Vermerk der Agrisano (z. H. Kommunikation) zuzustellen.

BUL-Markt: Die Agrisano fördert die Anschaffung von Sicherheitsartikeln. Deshalb erhalten Agrisano-Versicherte, die bei uns die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen haben, 10 Prozent Rabatt bei einem Einkauf ab CHF 100 bei der BUL. Die Produkte können über den Online-Shop oder im BUL-Markt in Schöftland oder Moudon bezogen werden.

Hofsicherheit: Machen Sie den Check! Der Selbstcheck für Hofsicherheit der BUL führt durch die wichtigsten Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Er stellt eine Momentaufnahme des persönlichen Risikoverhaltens dar und gibt Tipps, um den Betrieb noch sicherer zu führen.

Beratungsstelle für Unfallverhütung
in der Landwirtschaft, BUL
Picardiestrasse 3
5040 Schöftland | Tel. 062 739 50 40
www.bul.ch | bul@bul.ch

Wir unterstützen Agrisano-Versicherte in Notsituationen

Mit den Mitteln aus dem Härtefallfonds werden Agrisano-Versicherte in Notsituationen unterstützt. Beispielsweise bei unvorhergesehenen und unvermeidbaren Schicksalssituationen.

Voraussetzungen

  • ein schriftliches Hilfsgesuch mit Situationsbeschrieb und Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Notsituation
  • bestehende Versicherungsdauer von mindestens zwölf Monaten bei der Agrisano Krankenkasse AG im Rahmen der gesetzlichen Grundversicherung (KVG)
  • ein Abschluss der Zusatzversicherung AGRI-spezial

Kontakt

Bei Fragen zu unseren Fonds helfen wir Ihnen gerne weiter.