Unter Corporate Governance versteht man die Gesamtheit der Grundsätze (Gesetze, Reglemente, Richtlinien), nach der eine Organisation geführt und kontrolliert wird. Bei der Agrisano stellen verschiedene Kontrollinstrumente die Regelkonformität (Compliance) dieser Vorgaben sicher.

Agrisano Prevos und Agrisano Pencas

Der Stiftungsrat der Agrisano Prevos wird vom Vorstand des Schweizer Bauernverbandes gewählt. Der Stiftungsrat der Agrisano Pencas setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Erstere werden vom Schweizer Bauernverband gewählt, letztere von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (ABLA). Die Geschäftsleitung wird durch den Stiftungsrat eingesetzt. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der Organe sind in einem Organisationsreglement geregelt. Die Geschäftsstelle wird in der Überwachung und Aufrechterhaltung des internen Kontrollsystems (IKS) durch den vom Stiftungsrat ernannten IKS-Ausschuss unterstützt. Der Experte für berufliche Vorsorge prüft, ob die Agrisano Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Revisionsstelle nimmt eine jährliche Überprüfung der Tätigkeit vor. Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Wahrnehmung der Aktionärsrechte

Vorsorgeeinrichtungen haben das Stimmrecht für Direktanlagen in börsenkotierten schweizerischen Aktiengesellschaften in gewissen Fällen zwingend wahrzunehmen und es ist jährlich darüber in einem zusammenfassenden Bericht an die Versicherten Rechenschaft abzulegen.

Da Agrisano Prevos und Agrisano Pencas seit dem Jahr 2024 keine Direktanlagen in Aktien mehr halten, sind keine Aktionärsrechte wahrzunehmen. Somit wird auch auf die Erstellung eines entsprechenden Berichts verzichtet.

Stimmverhalten 2023

Stimmverhalten 2022

Stimmverhalten 2021

Datenschutzrichtlinien zum Umgang mit Personendaten

Die Datenschutzrichtlinien gelten für alle Mitarbeitenden der Agrisano. Sie bezwecken, den Datenschutz bzw. die Weitergabe von Personendaten sicherzustellen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Das Ziel ist, den Schutz der Persönlichkeit der versicherten Personen und deren Grundrechte zu wahren, unter Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorgaben.

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