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Zecken: Ausweitung der FSME-Risikogebiete

Je nach Witterung sind Zecken von März bis Oktober aktiv. Sie übertragen Krankheitserreger wie Borreliose und die sogenannte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine virale Infektionskrankheit. Befallene Zecken können das Virus durch einen Stich auf den Menschen übertragen.

Häufig verläuft eine Erkrankung gänzlich ohne oder nur mit milden Symptomen. In seltenen Fällen kann das Virus aber schwere Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Hirnhaut- oder Hirnentzündung) auslösen. In den letzten Jahren gibt es mehr und mehr Gebiete in der Schweiz, in denen sich Personen mit dem FSME-Virus infiziert haben. Nur noch die Kantone Genf und Tessin sind als Risikogebiete ausgenommen.

Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) liegt die Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung nach einem Zeckenstich in einem Endemiegebiet bei etwa 2 % für FSME und 5% für Borreliose. Zum Schutz gegen das FSME-Virus empfiehlt das BAG eine Impfung. Mit drei Injektionen hält der Impfschutz zehn Jahre lang an. Die Kosten dafür werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt, abzüglich Selbstbehalt und Franchise. 

Borreliose ist eine bakterielle Krankheit, für die es keine Impfung gibt. Dieser Erreger kann Entzündungen der Haut, der Gelenke, der Nervensysteme und in seltenen Fällen des Herzens verursachen. Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika. Je schneller eine Zecke entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr einer Ansteckung mit Borrelien. Die Stichstelle ist auf einen allfälligen kreisförmigen Ausschlag hin zu beobachten. Die kostenlose App hilft dabei: Nachdem man einen Zeckenstich eingetragen hat, erinnert die App nach fünf, zehn und 28 Tagen daran und beschreibt mögliche Borreliose-Symptome.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung fallen Zecken nicht von Bäumen. Sie leben auf niedriger Vegetation am Boden, im Unterholz, auf Gestrüpp und in Wiesen. Ob geimpft oder nicht, sind geschlossene Kleider und Schuhe sowie Zeckenschutzmittel empfehlenswert. Nach einem Aufenthalt im Freien sollte man den Körper auf Zecken absuchen. Treten Symptome wie Gliederschmerzen, Kopfweh, Fieber oder ein ringförmiger Ausschlag auf, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Ein Zeckenstich entspricht gemäss Rechtsprechung einem Unfallereignis, weshalb die Arztkosten von der Unfallversicherung übernommen werden.

Peter Fluder
Leiter Kommunikation und Zentrale Dienste
Agrisano