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Neuerungen im Vorsorgereglement der Agrisano Prevos

Selbständigerwerbende Landwirte können bei der Agrisano Prevos steuerprivilegierte Vorsorgepläne im Rahmen der freiwilligen beruflichen Vorsorge (Säule 2b) abschliessen.

Auch in der Landwirtschaft mitarbeitende Familienmitglieder mit eigenem Erwerbseinkommen können versichert werden. Da die Reform der ersten Säule (AHV 21) Auswirkungen auf die Säule 2b hat, ergeben sich dadurch auch Neuerungen im Prevos-Vorsorgereglement:

Rentenalter
Im Rahmen der Reform AHV 21 wird das gesetzliche Rentenalter in der AHV und in der obligatorischen 2. Säule für Frauen in mehreren Schritten von 64 auf 65 Jahre angepasst. Zudem wird das Rentenalter neu als Referenzalter bezeichnet. Das ordentliche Rentenalter der Agrisano Prevos liegt im bisherigen Reglement 2020 für Frauen und Männer bereits einheitlich bei Alter 65. Die rein begriffliche Änderung hat keine Auswirkungen auf den Leistungsanspruch aus den Versicherungsplänen gemäss Vorsorgereglement 2024.

Flexibler Bezug der Altersleistung
Ab 2024 besteht die Möglichkeit, bei schrittweiser Aufgabe der Erwerbstätigkeit die Altersleistung (Altersrente oder Kapitalleistung) in Teilschritten zwischen Alter 58 und 70 zu beziehen. Sowohl beim ersten als auch bei jedem weiteren Teilschritt muss sich das versicherte Jahreseinkommen um mindestens 20 Prozent reduzieren. Die Teilpensionierung erfolgt in höchstens drei Teilschritten, wobei der letzte Schritt zur vollständigen Pensionierung führt.

Die Versicherten wurden über diese und weitere Änderungen per 1.1.2024 entsprechend informiert. Weitere Auskünfte zu den Reglementsänderungen geben die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg. Sie alle stehen auch für eine Analyse der persönlichen Vorsorgesituation zur Verfügung.

Goran Mitrovic
Agrisano Stiftung