Ab 2027 gelten neue Vorgaben für den Erhalt von Direktzahlungen. Lesen Sie, worum es geht und was zu beachten ist. 

Was haben Direktzahlungen mit Versicherungsschutz zu tun?

Ab 2027 gibt es eine neue Voraussetzung, um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten: Sofern die Partnerin oder der Partner regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitet, müssen diese Personen über einen persönlichen Sozialversicherungsschutz verfügen. Dazu zählen die Risiko-Vorsorge und die Absicherung des Verdienstausfalls infolge Krankheit und Unfall. 

Wie kann ich den Versicherungsschutz nachweisen?

Die Agrisano hat gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Direktzahlungen der KOLAS (Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz) ein Nachweistool entwickelt. Letztere befasst sich mit fachlichen Fragen der Agrarpolitik und deren Umsetzung.

Das Nachweis-Tool steht als Excel-Liste zu Verfügung. Darin erfassen Sie den bestehenden Taggeldversicherungsschutz sowie die Risikovorsorge der Partnerin oder des Partners. Auf dieser Basis wird geprüft, ob die Absicherung den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung entspricht.

Das ausgefüllte Formular kann anschliessend ausgedruckt und bei Kontrollen vorgelegt werden. Das Tool ist kostenlos, dreisprachig und für alle zugänglich: für Bewirtschaftende und ihre Partnerinnen und Partner ebenso wie für Kontrollorganisationen, Behörden und Treuhandstellen. 

Bestehenden Schutz überprüfen

Hier finden Sie die kostenlose Excel-Liste. Verwenden Sie stets die aktuelle Version (derzeit V 1.22).