Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
27.04.23
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Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben in der Regel Anspruch auf eine Verbilligung ihrer Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob jemand anspruchsberechtigt ist, entscheidet die jeweilige kantonale Durchführungsstelle. Massgebend für eine Prämienverbilligung sind die aktuellen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse.