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Gefahr von Tierseuchen
Virusinfektionen wie Blauzungenkrankheit, Schweinepest und Lumpy-Skin beunruhigen die Landwirtschaft. Impfkonzepte sind deshalb Teil der Tiergesundheitsstrategie Schweiz. Tiziana Boebner vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beantwortet aktuelle Fragen zum Thema.

Wo stehen die Impfkonzepte in der Schweiz für klassische und neue Tierseuchen?
In der Schweiz richtet sich der Einsatz von Impfungen nach der Tierseuchenverordnung. Je nach Tierseuche, epidemiologischer Lage und wissenschaftlicher Grundlage werden sie gezielt eingesetzt. Impfstoffe dürfen nur nach behördlicher Prüfung in Verkehr gebracht werden. Für die Zulassung von Tierarzneimitteln, einschliesslich Impfstoffen, ist Swissmedic zuständig, während das BLV die Impfstrategien im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung festlegt.
Und welche Wirksamkeit haben die gängigen Impfstoffe?
Die Wirksamkeit und Anwendung der Impfstoffe ergeben sich aus den Zulassungsunterlagen und der offiziellen Fachinformation, die für jede Tierart und Tierseuche spezifisch festgelegt ist. Wenn in der Schweiz kein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, kann das BLV in begründeten Fällen eine Allgemeinverfügung erlassen, um den Einsatz von nicht zugelassenen Impfstoffen zu ermöglichen. So wurde beispielsweise für die Blauzungenkrankheit (BTV) und die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) der Zugang zu Impfstoffen sichergestellt. Um künftig schneller reagieren zu können, hat der Bundesrat eine Revision des Tierseuchengesetzes (TSG) erarbeitet. Diese sieht vor, dass in Notsituationen das befristete Inverkehrbringen von noch nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln, wie etwa Impfstoffen, ermöglicht wird.
Gibt es Unterschiede in der Schutzwirkung bei Rindern, Schweinen oder Schafen?
Ja. Impfstoffe sind grundsätzlich arten- und krankheitsspezifisch konzipiert und zugelassen. Wirksamkeit, Dosierung, Impfschema und Schutzdauer können sich deshalb zwischen Rindern, Schweinen und Schafen unterscheiden. Massgeblich für die Anwendung bei Tierseuchen sind die rechtlichen Grundlagen der Tierseuchenverordnung sowie die offizielle Fachinformation der jeweils zugelassenen Präparate. Für den Einsatz gilt: unter Beachtung der behördlichen Vorgaben. Die zuständigen Behörden informieren je nach Seuchenlage zusätzlich über empfohlene Impfstrategien und deren Zielgruppen.
Welche Anzeichen sollten Landwirtinnen und Landwirte bei ihren Tieren ernst nehmen und wie funktioniert die Früherkennung auf dem Betrieb?
Die Früherkennung von Tierseuchen beruht auf einer guten Beobachtung der Tiere durch die Tierhaltenden sowie auf dem frühzeitigen Einbezug des Bestandstierarztes bzw. der Bestandstierärztin bei unklaren oder ungewöhnlichen Symptomen. Gemäss Tierseuchenverordnung (Art. 61) müssen Anzeichen, die auf eine Tierseuche hindeuten können, von den Landwirtinnen und Landwirten unverzüglich einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden. Diese Meldungen bilden die Grundlage für rasche diagnostische Abklärungen. Darüber hinaus betreibt bzw. unterstützt das BLV spezifische Programme für einzelne Tierarten, etwa PathoPig (Schweine), LyMON (Rinder), Equinella (Pferde) oder Apinella (Bienen). Diese Programme sowie gezielte Ausschlussuntersuchungen bei hochansteckenden Tierseuchen dienen dazu, Risiken systematisch zu analysieren und im Bedarfsfall schnell zu reagieren. Zur Information und Sensibilisierung informiert das BLV zudem monatlich mit dem Radar Bulletin über aktuelle Gefährdungen aus dem Ausland. Ziel all dieser Massnahmen ist es, einen Ausbruch einer Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern.
«Die Früherkennung von Tierseuchen ist ein wichtiger Teil der Prävention.»
Weitere Informationen
Programme und Projekte
Werden Gefahren durch gezieltes Vernetzen von Informationen frühzeitig erkannt, wird vorausschauendes Handeln möglich und der Schaden kann begrenzt werden.
Gesunde Nutztiere
Vorbeugen ist besser als Heilen. Daher kommt der Vorsorge in der Tiergesundheitsstrategie 2022+ eine besondere Bedeutung zu. Eine wirkungsvolle Vorsorge erfordert ein fortwährendes Engagement von Tierhaltenden und Behörden: zum Video «Biosicherheit in Schweinebetrieben».
Welche Biosicherheitsmassnahmen sind heute auf Schweizer Betrieben unerlässlich?
Die Biosicherheit ist ein zentraler Pfeiler der Tierseuchenprävention. Unter Biosicherheit versteht man alle Massnahmen, welche das Risiko eines Krankheits- oder Erregereintrags in einen Tierbestand respektive das Ausbreiten innerhalb eines Tierbestands, reduzieren. Dazu gehören insbesondere:
- Kontrolle von Tierbewegungen (Zukauf, Transporte, Quarantäne)
- Hygienemassnahmen für Personen, Fahrzeuge und Material
- Trennung von Tierarten und Beständen
- Bekämpfung von Vektoren und Schädlingen (z. B. Insekten)
Mit der interaktiven Plattform Gesunde Nutztiere erhalten Tierhaltende praxisorientierte Hilfsmittel, um ihre Biosicherheit zu überprüfen und zu verbessern und damit die Tiergesundheit zu stärken und Krankheiten vorzubeugen. Durch konsequente Biosicherheitsmassnahmen werden die Gesundheit von Tier und Mensch geschützt und der Antibiotikaverbrauch reduziert.