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Verschmutzte Strassen – wer haftet bei Unfällen?

Insbesondere im Herbst können Strassen durch Erntearbeiten oder bei Bodenbearbeitungs- und Aussaatarbeiten verschmutzt werden.

Auch verlorenes Erntegut wie Mais oder Zuckerrüben stellt eine Verschmutzungsquelle dar. Nebel, frühe Dämmerung und feuchte Fahrbahnen erhöhen das Unfallrisiko auf verschmutzten Strassen zusätzlich. Darum ist es wichtig, Verkehrsteilnehmer zu warnen und die Strasse umgehend zu reinigen. Um die eigene Sicherheit bei der Reinigung nicht zu gefährden, empfiehlt sich das Tragen von Leuchtwesten. Gesetzlich liegt die Pflicht für die Reinigung bei der Person am Steuer (Art. 59 Verordnung über die Strassenverkehrsregeln). Falls bei den Arbeiten Lohnunternehmer involviert sind, ist vorab zu klären, wer die Reinigung der Strassen übernimmt.

Bei Unfällen im Zusammenhang mit verschmutzten Fahrbahnen kann sich die Haftpflichtsituation komplex gestalten. Die Abwicklung der Schäden über die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist die Regel, nur unter speziellen Umständen kann auch die Betriebshaftpflichtversicherung zum Zug kommen. Wurde im Zusammenhang mit der Verschmutzung grobfahrlässig gehandelt (z.B. fehlende Ladungssicherung), kann sich das auf die Versicherungsleistung auswirken. Eine Versicherung hat bei grobfahrlässigem Handeln das Recht, einen Teil der entstandenen Kosten zurückzuverlangen. Das wird auch als Regress oder Rückgriffsrecht bezeichnet. Während bei Sachschäden die Kosten meist noch tragbar sind, können diese bei Personenschäden schnell in die Höhe schiessen. Denn hier müssen zusätzliche Folgekosten, wie zum Beispiel der Lohnausfall, getragen werden. Mit dem Zusatzbaustein «Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit» in der Haftpflichtversicherung sind diese Folgekosten versichert.

Verursachte Verkehrsunfälle oder Missachtung von Verkehrsvorschriften können weitere Folgen wie Straf- oder Verwaltungsverfahren nach sich ziehen. Eine kombinierte Betriebs- und Verkehrsrechtschutzversicherung wie AGRI-protect der Agrisano, ist deshalb sehr zu empfehlen.

Die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg sind Ihnen beim Aufbau eines korrekten Versicherungsschutzes gerne behilflich.

Maurus Renggli
Agrisano Stiftung