Hauptinhalt

Wer haftet bei einer Strolchenfahrt?

Diese Frage stellt sich, wenn der minderjährige Sohn das Auto seines Vaters für eine Spritztour entwendet und einen Unfall verursacht. 

Es handelt sich dann um eine sogenannte Strolchenfahrt. Gemäss Strassenverkehrsgesetz Art. 75 haftet der Sohn wie ein Fahrzeughalter. Daneben bleibt aber auch die Haftung des Vaters als Fahrzeughalter bestehen. Dadurch wird sichergestellt, dass Dritte welche aufgrund einer Strolchenfahrt einen Personen- und/oder Sachschaden erleiden, ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter beziehungsweise seiner Motorfahrzeughaftpflichtversicherung durchsetzen können (direktes Forderungsrecht).

Der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer wird jedoch vom Sohn die Rückzahlung der ganzen oder zumindest eines Teils der Schadensumme fordern. Das nennt sich Regress. Falls der Sohn nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, wird eine Vereinbarung getroffen, wonach zum Beispiel ein Anteil seines monatlichen Lehrlingslohns für die Schuldentilgung verwendet wird. Oder es wird ein Verlustschein ausgestellt, den der Sohn begleichen muss, wenn er in Zukunft einmal zu Geld kommt.

Auf den Vater als Fahrzeughalter kann die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung nur Regress nehmen, wenn ihn an der Entwendung des Fahrzeugs eine Schuld trifft. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Vater die Autoschlüssel herumliegen oder im Zündschloss stecken liess. Trifft den Vater jedoch keine Schuld, wird kein Regress auf ihn genommen und die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung darf ihm auch keinen Selbstbehalt und Bonusverlust belasten.

Der Schaden am entwendeten Fahrzeug muss grundsätzlich vom Sohn übernommen werden. Falls für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht, wird diese den Schaden in der Regel nicht übernehmen, wenn der Sohn keinen gültigen Führerschein besitzt.

Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg sind Ihnen bei Fragen gerne behilflich.

Beat Nebiker
Agrisano Stiftung