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Winterdienst– was ist zu beachten?

Sobald der erste Schnee fällt werden auch landwirtschaftliche Fahrzeuge für die Schneeräumung eingesetzt. Dabei sollten unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren, Transporter, Zweiachsmäher oder Hoflader mit grünem Kontrollschild dürfen grundsätzlich nur für landwirtschaftliche Fahrten verwendet werden. In Artikel 86 der Verkehrsregelverordnung (VRV) ist festgehalten, was zu den landwirtschaftlichen Fahrten gezählt werden kann. Erlaubt sind unter anderem alle Schneeräumarbeiten, die für die Bewirtschaftung des Betriebes erforderlich sind, wie das Räumen des ganzen Hofareals inklusive Zufahrten, Feld- und Waldwegen. Diese Arbeiten dürfen auch im Lohn für andere Landwirtschaftsbetriebe erfolgen.

Mit weissem Kontrollschild eingelöste «gewerbliche Traktoren» dürfen für die Schneeräumung ohne Einschränkung eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für private und gewerbliche Areale oder auch für die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen. Wenn für die Schneeräumung von öffentlichen Strassen keine oder nicht genügend gewerbliche Fahrzeuge vorhanden sind, kann die Gemeinde beim Strassenverkehrsamt eine Sondergenehmigung beantragen, damit Fahrzeuge mit grünem Kontrollschild eingesetzt werden dürfen.

Wird mit einem Traktor mit grünem Nummernschild ohne Ausnahmebewilligung auf einer öffentlichen Strasse Schnee gepflügt und es passiert ein Unfall, kann die Haftpflichtversicherung die Schadenzahlung ablehnen. Ausserdem muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Je nach Ausmass der Sach- und Personenschäden können sich für den Landwirt schwerwiegende finanzielle Konsequenzen ergeben. Generell empfiehlt es sich, beim Ausführen von Winterdienstarbeiten die Garantiesumme der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ausreichend hoch anzusetzen (mindestens CHF 10 Mio.).

Die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg, sind Ihnen beim Aufbau eines korrekten Versicherungsschutzes gerne behilflich.

Thomas Hauri
Agrisano Stiftung