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Alppersonal korrekt versichern
08.05.2025
In einigen Wochen wird wieder Vieh zur Sömmerung auf die Alp gebracht. Neben einem bedarfsgerechten Sach- und Haftpflichtversicherungsschutz haben Alpbetriebe den obligatorischen Sozialversicherungsschutz ihrer Angestellten sicherzustellen.

Wer eine Alp bewirtschaftet, tut gut daran, die Versicherungssituation durch eine Fachperson überprüfen zu lassen. Denn es gibt einiges zu berücksichtigen. Zum Beispiel, dass auch ausländische Alpangestellte grundsätzlich den Schweizer Sozialversicherungen unterstehen. Allfällige Ausnahmen müssen vorgängig mit der zuständigen Ausgleichskasse bzw. kantonalen Behörde abgeklärt werden.
Ausgleichskasse
Arbeitgebende müssen neue Arbeitnehmende spätestens mit der Lohnmeldung zu Beginn des Folgejahres bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Eine sofortige Anmeldung zum Zeitpunkt des Stellenantritts ist vorzunehmen, wenn Angestellte beispielsweise noch keinen AHV-Ausweis besitzen oder wenn Familienzulagen beantragt werden können.
Arbeitnehmende sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Geburtstages der AHV, IV, EO, den Familienzulagen sowie der Arbeitslosenversicherung unterstellt.
Weitere Versicherungspflichten
- Arbeitgebende sind dafür verantwortlich, dass ausländische Angestellte während der Alpzeit bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sind.
- Gemäss den kantonalen Normalarbeitsverträgen für die Landwirtschaft bzw. das Alppersonal sind Arbeitgebende auch verpflichtet, für das Alppersonal eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.
- Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Unfall zu versichern.
- Dauert die Anstellung mehr als 3 Monate und ist der AHV-Jahreslohn grösser als CHF 22 680 (bei unterjähriger Anstellung pro-rata, pro Monat ca. CHF 1890), ist eine Versicherung in einer Pensionskasse Pflicht. Ab 01.01. nach dem 17. Geburtstag für die Risikovorsorge und ab 01.01. nach dem 24. Geburtstag bis zum Referenzalter auch für die Altersvorsorge.
Wer Alpangestellte beschäftigt, hat mit der Globalversicherung der Agrisano für diese Mitarbeitenden eine umfassende und unkomplizierte Absicherung. Zusammen mit der Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse wird somit der obligatorische Sozialversicherungsschutz für die Angestellten sichergestellt.
Die Beraterinnen und Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg, sind dabei gerne behilflich.
Andrew Jehle
Agrisano Stiftung