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Kaskoschutz in der Landwirtschaft – wann ist er sinnvoll?

03.07.2025

Auf einem Landwirtschaftsbetrieb kommen neben Traktoren und Maschinen, auch Personenwagen zum Einsatz – sei es für Fahrten auf Strassen, Feldwegen oder in unwegsamem Gelände. Sowohl landwirtschaftliche Fahrzeuge als auch Personenwagen sind dabei vielfältigen Risiken ausgesetzt.

Kaskoversicherungen bieten Schutz vor finanziellen Folgen bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie sind freiwillig und ergänzen die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die nur Schäden an Dritten abdeckt. Die Kaskoversicherung unterscheidet zwischen Teil- und Vollkasko. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ohne eigenes Verschulden, etwa durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Marderverbiss, Kollision mit Wildtieren, Diebstahl oder Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung schliesst zusätzlich selbstverschuldete Schäden ein. Zum Beispiel, wenn jemand beim Rückwärtsfahren mit dem Traktor gegen einen Zaun stösst und das eigene Fahrzeug dabei beschädigt. Die Erstattung erfolgt auf Basis des sogenannten Zeitwerts. Das ist der aktuelle Wert des Fahrzeugs, der mit zunehmendem Alter abnimmt, wobei in den ersten Jahren eine stärkere Abwertung stattfindet. Bei neueren Fahrzeugen kann ein sogenannter Zeitwertzusatz sinnvoll sein. Dieser sorgt dafür, dass bei einem Totalschaden mehr als nur der Zeitwert gezahlt wird. Wenn für den Traktor eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, können die angehängten 3-Punktgeräte und Anhänger über die Police des Zugfahrzeuges miteingeschlossen werden. Dabei werden eigene Maschinen zum Neuwert entschädigt, Maschinen aus einer Gemeinschaft zum Zeitwert.

Maschinen und Geräte versichern
In der Maschinenkaskoversicherung sind zusätzlich landwirtschaftliche Geräte, Anhänger und Maschinen versicherbar. Für besonders teure, möglicherweise selbstfahrende Maschinen, die einem erhöhten Risiko für innere Schäden ausgesetzt sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Maschinenbruchversicherung, die für den Ertragsausfall und Mehrkosten aufkommt. Ein Beispiel für solch eine Situation ist, dass bei Ausfall des Mähdreschers ein externer Drescher angemietet oder der Auftrag an einen anderen Lohnanbieter vergeben werden muss. Werden regelmässig Maschinen gemietet, empfiehlt es sich zudem, bei der Betriebshaftpflichtversicherung den Baustein «Obhutsschäden an fremden Maschinen» einzuschliessen. Damit sind Schäden abgedeckt, die während der Nutzung an geliehenen Maschinen entstehen.

Je nach Versicherungsgesellschaft können anstelle einer Kaskoversicherung gewisse Risiken – beispielsweise Feuer oder Elementarschäden – auch über die Betriebsinventarversicherung gedeckt werden. Die Entscheidung für eine bestimmte Versicherungsform hängt von verschiedenen betrieblichen Gegebenheiten ab: etwa der Liquidität, dem Gefahrenpotenzial des Geländes oder dem Einsatz junger, unerfahrener Fahrer. Eine individuelle Beratung hilft, die passende Versicherungslösung für den eigenen Betrieb zu finden.

Marcello Marra
Fachspezialist Produkte und Support
Agrisano Stiftung