Was ist zu tun? – Von A wie Arbeitsunfähigkeit bis U wie Unfallanzeige

11.12.2025

Wer krank ist oder einen Unfall hatte, möchte mit seiner Krankenkasse möglichst einfach und schnell in Kontakt treten können. Ziel der Agrisano ist es, ihre Versicherten dabei zu unterstützen und Leistungen zeitnah zu vergüten.

Auf der Website finden Versicherte unter der Rubrik «Services» Antworten auf häufig gestellte Fragen. Hier ist eine Auswahl davon in alphabetischer Reihenfolge:

Arbeitsunfähigkeit
Personen mit einer Taggeldversicherung müssen eine Arbeitsunfähigkeit zeitnah melden, d. h. innerhalb von 21 Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Eine verspätete Meldung kann den Leistungsanspruch reduzieren. Die entsprechenden Formulare (PDF) stehen online zur Verfügung.

Ärztliche Verordnung
Wer Medikamente in einer Apotheke bezieht, weist sich mit der Agrisano-Versichertenkarte aus. Bei Barzahlung muss zusammen mit dem Quittungsbeleg der Apotheke auch die ärztliche Verordnung eingereicht werden. Dasselbe gilt für alle übrigen ärztlich verordneten Behandlungen und Massnahmen wie Physiotherapie, Spitex sowie Mittel und Gegenstände (z. B. Kompressionsstrümpfe und Miete von Geräten).

Auslandsbehandlungen
Bei notfallmässigen Behandlungen im EU-EFTA-Raum ist es wichtig, sich mit der europäischen Versichertenkarte auszuweisen. Die Angaben dazu befinden sich auf der Rückseite der Agrisano-Versichertenkarte. Zu beachten ist, dass damit nur das Versicherungsverhältnis ausgewiesen wird. Eine Kostengutsprache ersetzt die Karte nicht.
 
Komplementärmedizin
Wer eine Zusatzversicherung (AGRI-spezial oder AGRI-natürlich) hat, kann die Methodensuche des ErfahrungsMedizinischen Registers (EMR) nutzen. Bei Fragen zur Kostenübernahme finden Versicherte Informationen sowie ein Merkblatt zu den anerkannten Methoden auf der jeweiligen Angebotsseite.

Kuren
Bevor Versicherte einen ärztlich verordneten Kuraufenthalt antreten, sollten sie unbedingt eine Kostengutsprache verlangen. Denn nur so wissen sie, welche Kosten durch die Krankenversicherung gedeckt sind.

Rechnungsbelege
Rechnungen, die Versicherte direkt erhalten, müssen sie selber begleichen. Zur Rückerstattung des kassenpflichtigen Anteils senden sie die vollständigen Belege an den Hauptsitz – oder nutzen dazu das Kundenportal.

Unfallanzeige
Bei Unfällen muss geklärt werden, ob die Krankenversicherung, eine andere Unfallversicherung oder eine Drittperson für die Kosten aufkommt. Das Formular für die Unfallanzeige gibt es bei der zuständigen Regionalstelle, dem Hauptsitz in Brugg oder online.

Weitere Fragen beantworten die Beraterinnen und Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg.


Monika Veronesi
Leiterin Leistungen
Mitglied der Geschäftsleitung
Agrisano