Hauptinhalt

1.-August-Brunch auf dem Bauernhof

12.06.2025

Am 1. August laden zahlreiche Bauernbetriebe zum traditionellen Brunch ein. Wer als Gastgeber die Hoftüren für jedermann öffnet, übernimmt Verantwortung für die Besucherinnen und Besucher auf dem Hof. Entsprechend wichtig ist es, sich mit versicherungsrechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen.

Grundsätzlich sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch gegen Unfälle versichert. Entweder über die eigene Krankenkasse oder über die Unfallversicherung (UVG) ihres Arbeitgebenden. Verunfallt ein Gast auf dem Betrieb, beispielsweise beim Sturz auf einer korrekt gebauten und gesicherten Treppe, liegt in der Regel kein Verschulden des Betriebsinhabers vor und der entsprechende Versicherungsschutz des Gastes kommt zum Tragen.
 
Betriebshaftpflicht
Anders sieht es aus, wenn dem Veranstalter ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Beispielsweise weil die Treppe in einem schlechten Zustand war oder das Geländer fehlte. In solchen Fällen kann der Betriebsinhaber gegenüber dem verunfallten Gast haftpflichtig werden. Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel finanzielle Schäden, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Versicherung mit der entsprechenden Deckung abgeschlossen wurde. Sobald ein öffentlicher Anlass auf dem Hof geplant ist, entstehen Risiken, die nicht automatisch abgedeckt sind, da sie ausserhalb des regulären Geschäftsbetriebs liegen. Deshalb sollte die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung vorgängig mit dem Versicherer überprüft und allenfalls angepasst werden. Je nach Versicherer kann es dabei auch eine Rolle spielen, ob es sich um einen kommerziellen oder nichtkommerziellen Anlass handelt. Insbesondere bei grösseren Anlässen kann der Abschluss einer sogenannten Event-Versicherung sinnvoll sein.

Festinventar
Werden Festzelte, Festbänke, Geschirr oder Küchengeräte für den Anlass gemietet, kann je nach vertraglicher Abmachung der Veranstalter für Schäden haftbar gemacht werden. In diesem Fall ist zu prüfen, ob solche Schäden über die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Falls dem nicht so ist, kann dies ebenfalls über eine Event-Versicherung versichert werden.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Brunch auf dem Bauernhof sind unter www.brunch.ch zu finden. Bei Versicherungsfragen stehen die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg zur Verfügung.

Yvo Schultheis
Agrisano Stiftung